- Jeder hilfe - und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
- Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
Privatheit
- Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Pflege, Betreuung und Behandlung
- Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Information, Beratung und Aufklärung
- Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
- Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Religion, Kultur und Weltanschauung
- Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seine Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Palliative Begleitung, Sterben und Tod
- Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.